Steuerrecht: Ihr Notar in Villach berät umfassend zu Pflichten, Meldungen und Gebühren
Egal ob beim Immobilienkauf, bei Angelegenheiten vor Gericht oder dem Beglaubigen von Unterschriften: Viele notarielle Dienstleistungen ziehen auch steuerrechtliche Abgaben und Pflichten mit sich. Um Ihnen einen korrekten und mühelosen Ablauf Ihrer Rechtsgeschäfte zu gewährleisten, überprüfen wir sorgfältig, wann welche Steuern und Gebühren zu entrichten sind. So haben Sie die Gewissheit, dass bei Mietverträgen, Immobilienkäufen oder Beglaubigungen alles reibungslos verläuft und es später zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt. Doch wie sieht die steuerrechtliche Situation im Detail aus? Was ist beispielsweise bei Schenkungen zu beachten?
Die aktuelle Gesetzeslage sieht alle Immobilientransaktionen als steuerpflichtig an. Bei der Übertragung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, die durch Kauf, Tausch, Schenkung oder Übergabe erworben wurden, ist die Abgabe der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Steuerliche Vergünstigungen gibt es für Familien. Hier ist der Steuersatz nach einem Stufentarif geregelt. Für die ersten 250.000 Euro beträgt der Steuersatz 0,5 % (innerhalb von 5 Jahren), für weitere 150.000 Euro 2 % und erst ab einem Betrag von 400.000 Euro fallen 3,5 % an.
Müssen Schenkungen immer gemeldet werden? Nach Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer muss die Finanzbehörde trotzdem in der Lage sein, die Schenkung steuerrechtlich nachzuvollziehen. Hier kommt das Schenkungsmeldegesetz zur Anwendung. Meldepflichtig sind Wertpapiere, Bargelder, Unternehmensanteile und Sachvermögen. Schenkungen unter Familienangehörigen sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn die Summen innerhalb eines Jahres 50.000 Euro nicht überschreiten. Schenkungen unter Fremden sind (bei einem Zeitraum von insgesamt 5 Jahren) ab 15.000 Euro meldepflichtig. Ihr Notar in Villach berät Sie gerne ausführlich zu allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und ist Ihre Schnittstelle zwischen FinanzOnline und Steuerberatern.