Erbrecht: Ihr Notar in Villach unterstützt Sie bei allen Belangen für Ihren “letzten Willen”
Bei erbrechtlichen Angelegenheiten ist oft Fingerspitzengefühl gefragt. Der Rechtsfrieden soll in der Familie möglichst gewahrt werden. Das Aufsetzen eines Testaments sorgt dafür, dass Ihr “letzter Wille” respektiert wird. Das Testament schützt Ihre Vermögenswerte und regelt die Erbfolge in Ihrem Sinne. Dabei ist das Aufsetzen des Testaments keine Frage des Alters! Das rechtzeitige Verfassen von Erbverträgen gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben durchgesetzt werden. Oft bestehen nicht nur bei Patchworkfamilien spezielle erbrechtliche Verhältnisse. Auch im Berufsleben ist ein Testament sinnvoll, vor allem wenn Sie selbstständig tätig sind und ihr eigenes Unternehmen leiten.
Seit 1. Januar 2017 unterliegt das Erbrecht grundlegenden Reformierungen. Das neue Erbrecht kommt deshalb bei allen Todesfällen ab diesem Zeitpunkt zum Tragen. Die Erbrechtsreform sieht beispielsweise vor, dass nur mehr noch Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner einen verpflichtenden Mindestanteil am Erbe erhalten. Eltern und weitere Vorfahren erhalten im neuen Erbrecht keinen automatischen Pflichtanteil mehr. Die Erbrechtsreform sieht zudem Lebenspartner nicht mehr als Fremde an. Wer mit dem Verstorbenen mindestens 3 Jahre im selben Haushalt gelebt hat, hat durch das außerordentliche Erbrecht auch Erbansprüche.
In Österreich kommt es im Todesfall zu einem gesetzlich vorgesehenen Verlassenschaftsverfahren. Auch wenn kein Nachlassvermögen besteht, wird ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Ihr Notar in Villach unterstützt Sie als objektiver und unparteiischer Gerichtskommissär bei der Abwicklung Ihres Verfahrens und berät Sie ausführlich zu allen erbrechtlichen Belangen. In kostenlosen Erstgesprächen machen wir uns ein Bild Ihrer individuellen Situation und sorgen für zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten.