Notariatsakt von Ihrem Notar aus Villach für höchste Rechtssicherheit
Was wir unter einem Notariatsakt verstehen? Beim Notariatsakt handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die das wichtigste Beweismittel für die Echtheit und Korrektheit des Inhalts eines Dokuments darstellt. Das Aufnehmen von Notariatsakten ist für Ihren Notar in Villach ein zentraler Aufgabenbereich. Erst das Beurkunden macht ein Dokument zur öffentlichen Urkunde. Deshalb ist das Hinzuziehen eines Notars bei vielen Rechtsgeschäften unabdingbar. Zum Beispiel ist ein Notariatsakt im privaten Leben bei Eheverträgen, Erbverträgen oder Schenkungen, welche nur am Papier erfolgen, notwendig. Im geschäftlichen Bereich ermöglicht der Notariatsakt Gesellschaftsverträge für Kapitalgesellschaften, Vertragsabschlüsse bei Umgründungen oder Verträge im Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung oder der Beteiligung daran.
Bei einem Notariatsakt sind strenge Vorschriften einzuhalten, um alle Interessengruppen vor riskanten Unterschriften zu schützen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht durch einen unabhängigen, rechtskundigen und objektiven Dritten wird so sichergestellt. Außerdem dient die Einhaltung der Formpflicht nicht nur dem Schutz aller involvierten Beteiligten, sondern ist auch für die Öffentlichkeit von Interesse. Der Notariatsakt ist eine zuverlässige Beweissicherung der getätigten Rechtsgeschäfte. Österreichische Notariatsakte können auch im Ausland vollstreckt werden.
Ihr Notar in Villach übernimmt zudem die Gestaltung von Privaturkunden. Privaturkunden werden dann verfasst, wenn für Rechtsgeschäfte kein Notariatsakt oder gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung verlangt wird. Hier steht Ihr Notar in Villach in direkter Konkurrenz mit anderen Unternehmen zur Rechtsberatung. Trotzdem sind auch beim Verfassen von Privaturkunden Objektivität und Verschwiegenheit gefordert. Dazu zählt die Belehrung aller involvierten Personen sowie die faire Ausgleichung unterschiedlicher Interessen.