Immobilienkauf und Verkauf unkompliziert abwickeln- Ihr Notar in Villach unterstützt bei allen Anliegen!
Wer eine Immobilie kauft oder verkauft trifft eine weitreichende Entscheidung, die nicht jeden Tag vorkommt. Der Kauf eines Eigenheims ist ein ereignisreicher Entschluss, der wohl überlegt sein will. Damit Sie von Anfang an einen unproblematischen Ablauf beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie oder Liegenschaft haben, unterstützt Sie Ihr Notar in Villach bei allen Fragen zum Immobilienrecht. Vor allem die Beurkundung von Kaufverträgen spielt eine wichtige Rolle, damit der Hauskauf auch rechtswirksam ist. Die österreichischen Gesetze zum Immobilienrecht erachten den Kauf oder Verkauf von Immobilien als fundamentale Lebensentscheidung und sehen deshalb die Beteiligung eines Notars vor. Der Notar tritt unparteiisch und objektiv auf und trägt dafür Sorge, alle Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen zu schützen und befriedigende Lösungen zu erwirken.
Als Notariatskanzlei in Villach kümmern wir uns um die Interessen aller Vertragsparteien und gewährleisten einen reibungslosen Verlauf bei Beurkundungen, Vertragsabschlüssen, Grundbucheinträgen und Beaufsichtigungen der Zahlungsmodalitäten. Wir stehen Ihnen beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie, Wohnung oder Ihres Grundstücks hilfreich zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Immobilienrechts. Mit vollem juristischem Einsatz und langjähriger Erfahrung bei Vertragsabwicklungen gewährleisten wir allen Parteien höchste rechtliche Sicherheit. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten einen zufriedenstellenden Lösungsweg beim Immobilienkauf- und verkauf beschreiten und sich Ihr Traum der eigenen vier Wände rasch erfüllt.
Umfassende Beratungen zum Immobilienrecht gehören beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken einfach dazu. Bei einem kostenlosen Erstgespräch beantwortet Ihr Notar in Villach Ihre Fragen und kann sich so ein Bild Ihrer individuellen Situation machen. In unserem umfangreichen FAQ finden Sie wichtige weitere hilfreiche Informationen, die beim Kauf oder Verkauf von Immobilien von entscheidender Bedeutung sind.
FAQ : Ihre Fragen – unsere Antworten
zum Immobilienkaufvertrag in Villach
Muss ein Kaufvertrag immer beurkundet werden und warum benötige ich einen Beratungstermin beim Notar in Villach?
Da der Kauf oder Verkauf einer Immobilie eine wichtige Entscheidung ist, bei der hohe Summen involviert sind, hat die österreichische Gesetzgebung das Hinzuziehen eines Notars vorgesehen. Der Notar beurkundet Kaufverträge unparteiisch und objektiv und stellt sicher, dass beide Parteien einen zufriedenstellenden Lösungsweg beschreiten. Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, ist also die Beteiligung einer Notariatskanzlei erforderlich. Der Notar klärt die eindeutigen Besitzverhältnisse, nimmt die Beurkundung der Verträge vor und klärt weitere Fragen wie:
- Wird die Immobilie gemeinsam oder alleine erworben?
- Wann ist die Zahlung der vollen Kaufsumme zu leisten?
- Was passiert mit dem Eigentum nach Ableben des Besitzers?
- Wann zieht der Käufer ein und bis wann räumt der Verkäufer die Immobilie?
Bereits bei Ihrem ersten kostenlosen Beratungstermin kann sich Ihr Notar in Villach ein Bild Ihrer persönlichen Situation machen und Ihre Fragen verständlich und kompetent beantworten. In einer ersten Besprechung setzen wir einen Vertragsentwurf auf, in dem wesentliche Eckpunkte festgehalten werden. Kurzfristige Änderungen und weitere Details können anschließend bei der Beurkundung des Kaufvertrags noch vorgenommen werden. Die umfassende Vorbesprechung ist bereits in den Notarkosten enthalten und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche zu Ihrer Zufriedenheit durchgesetzt werden.
Was kostet mich ein Notar in Villach beim Immobilienkauf- oder verkauf?
Unsere Notarkosten richten sich nach den jeweiligen Leistungen, die wir für Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks vornehmen. Ihr Notar in Villach nimmt zum Beispiel Prüfungen vor, ob es sich beim Verkäufer auch um den eigentlichen Eigentümer der Wohnung oder des Hauses handelt. Zudem finden wir heraus, ob das Haus oder die Wohnung mit einer Hypothek belastet ist. Als Notariatskanzlei in Villach informieren wir auch das Finanzamt über den Immobilienkauf und stellen sicher, dass der Kaufpreis fristgerecht bezahlt wird.
Diese notariellen Dienstleistungen verrechnen wir nicht willkürlich, sondern unterliegen den Bestimmungen des Notariatstarifgesetzes (NTG) und des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG). Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Für gewöhnlich machen Notarkosten zwischen 1 und 3 Prozent des Kaufpreises aus. Die Kosten für die Beurkundung trägt dabei der Käufer. Besteht allerdings noch eine Grundschuld, die an die Bank abzutreten ist, übernimmt der Verkäufer die Notarkosten für die Lastenfreistellung und Treuhandschaft, da wir noch den Eintrag im Grundbuch löschen müssen.
Müssen Käufer und Verkäufer zum selben Notar, wenn sie weit entfernt voneinander leben?
Um sich lange Anfahrtswege zu ersparen, empfehlen wir das Hinzuziehen von zwei Notaren. Gerade wenn Käufer und Verkäufer in anderen Wohnorten leben oder sich das Grundstück oder die Immobilie weit entfernt vom Käufer befindet, ist die Abwicklung über zwei Notare wesentlich bequemer. Teilen Sie Ihrem Notar in Villach bei Ihrem kostenlosen Erstgespräch einfach mit, sollte eine räumlich weitere Entfernung bestehen.
Leben Käufer und Verkäufer weit auseinander, gehen beide Parteien zu ihrem bevorzugten Notar in ihrem Heimatort. Der Käufer unterzeichnet beim Notar den Kaufvertrag. Der Notar des Käufers kontaktiert den Notar des Verkäufers und übersendet anschließend alle benötigten Unterlagen. In der Notariatskanzlei des Verkäufers kommt es dann zu einer Vertragsgegenzeichnung.
Gemeinsamer Immobilienkauf: Ist es in einer Partnerschaft von Vorteil, Eigentum zu gleichen Teilen zu erwerben?
Wenn ein Paar einen gemeinschaftlichen Immobilienkauf tätigt, kommt es nur bei Wohnungseigentum automatisch zu einer sogenannten Eigentümerpartnerschaft. Das bedeutet, dass beide Partner eine Wohnung zu gleichen Teilen erwerben und künftig nur gemeinsam darüber verfügen dürfen. Sämtliche Entscheidungen, die das Immobilieneigentum betreffen, werden gemeinsam getroffen.
Im Grundbuch sind dann beide Partner mit ihrem Anteil der Hälfte registriert. Bei Haus oder Grundstück weiß Ihr Notar entsprechende Vertragsklauseln, damit ein ähnlicher Zustand erreicht werden kann, ansonsten kann jeder über seinen Anteil beliebig verfügen!
Wann muss der Verkäufer die Immobilien räumen und ab wann kann ich das neue Kaufobjekt beziehen?
Wann der neue Eigentümer einziehen kann und bis wann der Verkäufer die Immobilie räumen muss, wird im Kaufvertrag festgelegt. Beide Parteien vereinbaren einen passenden Räumungstermin, den der Verkäufer einhalten muss. Darüber hinaus regelt ein Kaufvertrag, ab wann ein Käufer einziehen darf. Wenn der Verkäufer mit einer momentanen Teilzahlung einverstanden ist, kann hier auch eine Schlüsselübergabe stattfinden und der Käufer kann einziehen.
Um alle Modalitäten beim Immobilienkauf festzuhalten, ist die Beurkundung des Vertrags von entscheidender Bedeutung. Ihr Notar in Villach stellt beim Beurkunden sicher, dass beide Seiten zu Ihrem Recht kommen und eine unkomplizierte Lösung erzielt wird. Damit es vor einem Vertragsabschluss zu keinen unnötigen Konflikten kommt, sollte der Käufer keine Vorauszahlungen vor dem Abschluss tätigen. Hier besteht ein erhebliches Risiko, den Zahlungsbetrag zu verlieren.
Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen und bin ich vor einer bestehenden Insolvenz des Verkäufers geschützt?
Wann die volle Summe beim Immobilienkauf zu entrichten ist, wird im Kaufvertrag festgehalten. Bevor der Vertrag nicht von Ihrem Notar in Villach beurkundet wurde, hat der Verkäufer keinen Anspruch auf die Zahlung. Von einer vorzeitigen Zahlung vor Vertragsabschluss raten wir dringend ab, da hier ein hohes Risiko für den Käufer besteht. Im worst case findet keine Vertragsunterzeichnung statt und der Verkäufer muss dem Geld hinterherlaufen. Ein erhebliches Risiko für den Käufer ist auch dann noch gegeben, wenn es erst nach der Vorauszahlung zu einer Beurkundung kommt. Vor allem, wenn auf der Immobilie noch ein Kredit lastet und der Kaufpreis für eine Ablösung verwendet wird, ist Vorsicht geboten.
Damit Ihr Immobilienkauf reibungslos und unkompliziert abläuft, wird Ihr Notar in Villach bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrags aktiv. In unserer Notariatskanzlei sorgen wir für eine lastenfreie Umschreibung des Kaufobjekts. Wir tragen die jeweiligen Dokumente zur Löschung bei der Bank zusammen und halten Evidenz, dass der Käufer die Kaufsumme zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Mit einer rechtlich einwandfreien Durchführung samt Grundbuchsicherung ist der Käufer beim Immobilienkauf auch vor einer bestehenden Insolvenz des Verkäufers geschützt.
Was muss ich bei einer Schenkung oder Überschreibung einer Immobilie oder eines Grundstücks berücksichtigen?
Die Schenkung einer Immobilie oder Liegenschaft ist eine unentgeltliche Überschreibung. Damit die Schenkung rechtswirksam ist, muss nicht nur der Schenkende mit der Überschreibung einverstanden sein, sondern der Beschenkte muss auch Willens sein, sie anzunehmen und eine Grunderwerbsteuer hierfür zu bezahlen. Stimmen beide Parteien einer Schenkung zu, ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu leisten.
Findet die Überschreibung unter direkten Verwandten statt (z. B. Ehegatten, eingetragenen Partnerschaften, Kindern, oder Eltern), wird die Höhe der Grunderwerbsteuer nach einem Stufentarif vom steuerlichen Wert festgelegt. Die Grunderwerbsteuer macht zum Beispiel 0,5% für die ersten 250.000 Euro aus, 2% für die nächsten 150.000 und ab 400.000,00 wird’s mit 3,5% richtig teuer. Mehrere Immobilienschenkungen der letzten 5 Jahre müssen darüberhinaus zusammengerechnet werden!
Sie benötigen notarielle Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie oder Liegenschaft?
Als Notar in Villach sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner zu allen Fragen des Immobilienrechts und unterstützen Sie tatkräftig auf Ihrem Weg zum Eigenheim oder zur Immobilienveranlagung. Wir bieten kostenlose Erstgespräche an und machen uns gleich ein Bild Ihrer individuellen Situation. Wir gestalten Verträge und nehmen Beurkundungen von Kaufverträgen vor. Ihre persönlichen Anliegen stehen dabei stets im Zentrum unserer Arbeit!
IMMO-NEWS: Gebührenbefreiung
Wer in der Zeit von 1.4.2024 bis 30.6.2026 eine Immobilie kauft und daran seinen Hauptwohnsitz begründet (auch wenn dieser erst errichtet werden muss), kann die Befreiung von den sonst anfallenden Gerichtsgebühren beantragen. Dies betrifft die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechtes (1,1% vom Kaufpreis) und die Gebühr für die Eintragung des Pfandrechtes (1,2% der Pfandsumme) der finanzierenden Bank (mindestens 90% des Kredites muss für den Erwerb und die Errichtung des Eigenheimes verwendet werden!). Auch beides zusammen ist möglich!
Der Freibetrag ist mit € 500.000,00 limitiert (maximale Ersparnis daher 13.500,00 Euro!). Voraussetzung ist auch, dass der bisherige Hauptwohnsitz fristgerecht aufzugeben ist und am neu erworbenen Eigentum mindestens 5 Jahre der Hautpwohnsitz bestehen bleiben muss.
Näheres weiß Ihr Notar Dr. Wolfgang Milz und sein Team in Villach